Impressum

Bayerische Vermögen Management AG
Beethovenstrasse 16
87435 Kempten

Handelsregister: HRB 15343
Registergericht: Amtsgericht Kempten

Vertreten durch:
Herbert Eberhartinger

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Markus Steinhauser

Kontakt

Telefon: 0831 / 58098-0
Telefax: 0831 / 58098-11
E-Mail: willkommen@bvm.bayern

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 253754617

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Wertpapieraufsicht)

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Vermögen Management AG
Herbert Eberhartinger
Beethovenstrasse 16
87435 Kempten

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle der

Deutschen Bundesbank
Postfach 111232
60047 Frankfurt/m.
Telefon: +49 69 2388-1907
Telefax: +49 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

oder der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig:
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 228 41080
Telefax: +49 228 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die Gesellschaft ist ein der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (www.e-d-w.de) zugeordnetes Institut.

Die Bayerische Vermögen Management AG prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird. Die Bayerische Vermögen Management AG ist für den Inhalt der Internetseiten, die per Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich. Zudem behält sich die Bayerische Vermögen Management AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Aufbau der Internetseiten der Bayerische Vermögen Management AG sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bayerische Vermögen Management AG.

Informationen

Die in der Vergangenheit stattgefundene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Alle angegebenen Daten und Informationen dienen ausschließlich der Information des Nutzers und stellen kein Angebot zum Kauf oder sonstige Empfehlungen im Sinne des WpHG dar.

Verkaufsbeschränkungen

Die Angaben der Bayerische Vermögen Management AG stellen insbesondere kein Zeichnungs- oder Erwerbsangebot und auch keine Werbung für Erwerbsangebote für Minderjährige, US-Bürger, sowie Firmen, Gesellschaften etc. die Ihren Sitz in den USA haben dar.

Informationen zu ARUG II

Das Unternehmen Bayerische Vermögen Management AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 für das Geschäftsjahr 2020

Die Bayerische Vermögen Management AG ist gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf wichtigsten Wertpapierfirmen, an die im vergangenen Jahr Orders weitergeleitet wurden, zu veröffentlichen. Daneben muss über deren Ausführungsqualität berichtet werden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung waren im Jahr 2019 die V-Bank AG, München, die DAB PNB Paribas, Niederlassung Deutschland, die UBS Europe SE, Deutschland und die HelloBank, Österreich verantwortlich. Die Ausführungsqualität kann bei allen Partnern als gut bezeichnet werden. Im Rahmen der Orderkontrolle wurden die an die Bank weitergeleiteten Orders insbesondere im Hinblick auf Schnelligkeit der Ausführung und Fehlerlosigkeit hin überprüft.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Nachhaltigkeit

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

a) Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourcenefflzienten Wirtschaften leisten. Dies vor allem mit dem Ziel die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Auch wenn sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, bemühen wir uns, im Rahmen unseres Investmentprozesses Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu begrenzen.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Durch den Rückgriff auf Ausschlusskriterien streben wir an, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating­ Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

b) Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein, etwa wenn Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.

Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Empfehlungen oder Investitionsentscheidungen zu vermeiden. Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns allerdings derzeit eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in unserem Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über die Umsetzung eines tragfähigen Nachhaltigkeitskonzepts, das eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst, entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dies zulässt.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir nach Art. 7 Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) zu folgendem Hinweis verpflichtet, der sich sowohl auf von uns im Rahmen der Anlageberatung erteilte Anlageempfehlungen als auch auf Investitionen innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung vorgenommen werden, bezieht:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Kempten, 19.04.2024
Bayerische Vermögen Management AG

Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen

Hier: Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)

Name und Anschrift des Instituts

Bayerische Vermögen Management AG

Telefon 0831-58098-0

Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
  2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

2.1 Allgemeine Beschreibung

2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

2.3 Was sind Finanzinstrumente?

2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages

2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages

2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

  1. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite

3.3 Barrierefreiheit in der Vermögensverwaltung

  1. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde

 

  1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:

  • Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
  • Anlageberatung
  • Anlagevermittlung
  • Abschlussvermittlung

 

  1. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangs­sprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.

2.1. Allgemeine Beschreibung

Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.

Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungs­konto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.

2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögens­ver­walter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.

2.3 Was sind Finanzinstrumente?

Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Options­scheine,
  • Anteile an Investmentfonds und

Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.

2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:

  • Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
  • Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab­sicherung)
  • Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
  • Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
  • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
  • Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)

Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.

Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.

Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.

In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel­heiten geregelt.

Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.

2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informa­tionen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.

Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:

  • Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
  • Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
  • Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
  • Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
  • Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
  • Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
  • Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.

Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).

Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.

2.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung

Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.

Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.

2.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung

Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertent­wicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.

Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente.  Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.

2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwal­tungs­vertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

  1. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts­räumen.
  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.

3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite

Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
  • Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.

3.3 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung

3.3.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs­vertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

3.3.2 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages inklusive Kontoeröffnung

Der Vermögensverwaltungsvertrag inklusive Kontoeröffnung kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, die Eröffnung online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch in Begleitung eines BVM Mitarbeiters wie folgt durchlaufen werden:

Registrierung: zu Beginn registrieren wir Sie auf der Online-Plattform.

Angabe Ihrer persönlichen Daten:  Adresse / Telefonnummer / Mailadresse / Geburtstag / Familienstand / Steuer ID / berufliche Situation / Referenzkonto

Fragebogen zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten

Vorschlag geeigneter Anlagerichtlinien: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien

Identitätsprüfung: im Anschluss erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung, welche direkt durch den Berater geschieht

digitale Vertragsunterzeichnung: nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren

Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet. Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagerichtlinien durch uns. Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.

Der begleitete digitalen Onboarding-Prozesses, erfolgt mit Ihnen über die gesamte Strecke, in der Ihnen alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich.  Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.

  1. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits­anforderungen ist:

MLBF – Die Marktüberwachungsstelle der Länder ist ab dem 28. Juni 2025 für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig sein, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen. Die MLBF hat ihren Sitz in Magdeburg.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft. Grundlage war eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich bitte an:

Bayerische Vermögen Management AG
willkommen@bvm.bayern
0831-58098-0
Beethovenstr. 16. 87435 Kempten

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Konzept & Design

sons gmbh
Zwingerstraße 2
87435 Kempten
go-sons.de

Technische Umsetzung

helloblack GmbH
Bindstr. 1
88239 Wangen
helloblack.digital