Qualitätsprozess

Unser Weg zur Outperformance

„Good Practice Selection Process“: Wenn es um die Auswahl eines Titels geht, sind wir äußerst gründlich und akribisch. Schließlich möchten wir in Ihrem Interesse die beste Lösung finden – und das sind eben keine kurzfristigen Hypes, sondern sichere Anlageformen, die zudem noch langfristig Erfolg haben.

Qualitätsprüfung Good Practice Selection

MUSS-KRITERIEN

Wir nehmen nur Anlagen und Wertpapiere in unser Portfolio auf, die unsere strengen Kriterien erfüllen. Dazu prüfen wir u.a. die Punkte Verschuldung, Dividendenwachstum, Stabilität und Geschäftsmodell.

KANN-KRITERIEN

Wir legen besonderen Wert darauf, dass jede Anlageform so viele weiterführende Kriterien wie möglich erfüllt. Das gilt u.a. für die Themen Rentabilität und Zuverlässigkeit der Managementprognosen.

Preisbewertung – Kauf oder Verkauf

WERTERMITTLUNG

Wir mögen Fairness – auch bei der Ermittlung des inneren Wertes, dem „Fair Value“, einer Aktie. Diesen prüfen wir auf Basis der unternehmenseigenen, langfristigen Bewertungshistorie von sechs Ratios.

INFORMATION

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Anlageform und halten Sie informiert, wenn wir neue attraktive Aktien, Anleihen oder Fonds für Ihr Depot finden.

Nachhaltigkeitsstrategie

Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der Vermögensverwaltung

Einleitung

„Nachhaltigkeit“ und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbe­dingungen ist für uns ein zentrales und wichtiges Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen. Als Teil der Finanzwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, die Klima­schutz­ziele auch mit den Mitteln der Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen.

Hierzu wollen wir bei den uns anvertrauten Vermögensverwaltungsmandaten neben Sicherheit, Liquidität und Rendite auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen. Auch Aspekte einer verant­wortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die wir investieren, gehören zu unseren Bewertungskriterien. Dies gilt grundsätzlich für jede mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie.

Infolgedessen ist die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie grundsätzlich darauf ausgerichtet, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu vermeiden bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten (sog. Nachhaltigkeitsfaktoren).

ESG Risiko-Scores in der Vermögensverwaltung

Zur Feststellung, ob und wenn ja, in welchem Grad bei den investierten Finanzinstrumenten die unter Ziffer 1 genannten Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden, greifen wir derzeit auf ein von der Firma ISS ESG, einem der führenden Kurssystemanbieter, zur Verfügung gestelltes Ratingsystem zurück. Über ISS ESG sind wir in der Lage, ESG Ratings von zertifizierten Ratingagenturen für unsere Aktien- und Anleihe- und Fondsbewertung zu nutzen. Das dort zur Verfügung gestellte punktebasierte Bewertungssystem hilft uns, die für jedes Unternehmen vergebenen sog. ESG-Risiko-Scores in einen Vergleich zu anderen Unternehmen zu setzen und somit entsprechende ESG Ratings festzulegen.

Genauso wie für jedes Unternehmen aus den Scores in den drei ESG-Segmenten „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ ein Gesamtwert abgeleitet wird, so geschieht dies entsprechend auf Gesamtport­folioebene.

Das Bewertungssystem weist eine Skala von 1,00 bis 4,00 auf, diese unterteilt sich wiederum wie folgt:

Auch wenn detaillierte ESG-Risiko-Scores für mehrere tausend Unternehmen und Fonds zur Verfügung stehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Finanz­instrumente, die im Rahmen der Anlagestrategie ausgewählt werden, keine Scores errechnet wurden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass für die Kontenliquidität keine ESG-Scores ermittelbar sind.

Wir sehen bei einem Vermögensverwaltungsmandat und bei unseren Strategien die nachteiligen Auswirkungen auf die ESG-Faktoren grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an, wenn der ESG-Risiko-Score bei mindestens 30% des maximal möglichen Scores liegt.  

Hierbei nehmen wir ausdrücklich in Kauf, dass

  • im Rahmen der Anlagestrategie neben Finanzinstrumenten, für die kein ESG-Risiko-Score zur Verfügung stehen, auch in solche Finanzinstrumente investiert wird, die einen ESG-Risiko-Score von weniger als 30% des maximal möglichen aufweisen, was in der Regel jedoch nur zulässig ist, soweit und solange der Gesamtrisiko-Score von 30% des maximal möglichen Scores für das Portfolio nicht dauerhaft unterschritten wird,

 und

  • die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Einzelfall möglicherweise über die hier zur Anwendung kommende Ausprägung hinausgehen, diese nach entsprechender Aufklärung dann kundenseits durch entsprechende Erklärung an das von uns angebotene Maß angepasst wurden.

Bei der Bewertung von Fonds richten wir uns nach den Factsheets der Fonds und deren Einordnung als Art. 6, Art. 8 oder Art. 9 Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung (EU SFDR, Nr. 2019/2088). Auf Portfolioebene der Fondsvermögensverwaltung sehen wir die Auswirkungen bei den ESG Faktoren als ausreichend an, wenn mindestens 30% der Fonds den Kategorien 8 und 9 zugeordnet sind.

Methodik der Ermittlung der ESG-Risiko-Scores

(basierend auf dem Bewertungssystem der Firma ISS ESG)

Link:  https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/#1614783853194-48e61b59-12e2

ISS ESG ist bestrebt, seinen Kunden qualitativ hochwertige und zuverlässige ESG-Forschung zu bieten. Zu diesem Zweck arbeitet das ESG-Forschungsteam der ISS an einer kontinuierlichen Verbesserung der Forschungsprozesse und hat Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Diese Bemühungen werden von einem engagierten Quality Management & Assurance-Team geleitet.

Die von den ESG-Analysten von ISS durchgeführten Untersuchungen und Bewertungen werden verwendet, um eine breite Palette von Produkten und Lösungen zu bilden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anlegergemeinschaft gerecht werden sollen, und werden kontinuierlich verbessert und erweitert, wenn neue Bedürfnisse und Anwendungen auftreten.

Das Qualitätsprogramm der ISS-ESG-Forschung basiert auf den folgenden Grundsätzen:

  1. Unabhängigkeit
  2. Vergleichbarkeit
  3. Vollständigkeit
  4. Aktualität
  5. Transparenz

Das ISS ESG Rating hilft uns, finanziell wesentliche ESG-Risiken zu identifizieren und zu verstehen, wie sie sich auf die langfristige Wertentwicklung eines Unternehmens auswirken könnten.

Die Bewertung setzt sich aus gemanagten und ungemanagten ESG-Risiken zusammen. Es werden im ersten Schritt die Nachhaltigkeitsrisiken definiert, die für die jeweilige Branche relevant sind, dann wird geprüft, wie gut ein Unternehmen auf diese Risiken reagiert. Es wird sich dabei auf finanziell-materielle Risiken fokussiert, die für den Unternehmenswert relevant sind.

Dadurch gibt es also keinen breiten ESG-Ansatz, sondern eine sehr klare Betrachtung der definierten Risiken, die sich für ein Unternehmen ergeben. Um diese zu erkennen, wurden etwa 30 Themenfelder identifiziert, in denen es Nachhaltigkeitsrisiken geben kann. Dazu gehören etwa Menschenrechte, das Management der Lieferkette und außerdem Umwelt- und Klimawandelrisiken. Pro Branche sind meist drei bis acht dieser Themen relevant.

Die Risikobewertung berücksichtigt, dass nicht alle ESG-Probleme vollständig gemanaged werden können. Die nicht managebaren Risiken über alle wesentlichen ESG-Themen hinweg, werden addiert, um das endgültige Rating zu erhalten.

Das Unternehmensresearch wird jährlich auf der Basis der Berichterstattung der Unternehmen aktualisiert. Das Event-Research, das nicht von der Berichterstattung abhängt, wird laufend aktualisiert, sobald neue Informationen bekannt werden. Strukturelle Anpassungen des Ratings (Auswahl der wesentlichen ESG-Themen, Gewichtung der Indikatoren) werden jährlich vorgenommen.

 Wichtige Hinweise:

  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ISS ESG als Datenlieferant die Anzahl der Kriterien, die für die Ermittlung des ESG-Risiko-Scores herangezogen werden, reduziert oder erweitert bzw. die inhaltlichen Anforderungen an diese Segmente verändert.
  • Im Übrigen behalten wir uns vor, die Methodik zur Ermittlung des ESG-Scoring vom Grundsatz her zu ändern, z. B. durch den Wechsel des Datenlieferanten. Hierüber werden wir unsere Kunden rechtzeitig informieren.

Keine gezielte Ausrichtung auf messbare einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen

Die Anlagestrategie ist nicht darauf ausgerichtet, gezielt in Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die messbar einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen leisten. Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Risiko-Scores zu verbessern.